Mitgliedschaft
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Durch die Mitgliedsbeiträge finanziert der Verein die Kosten für Verwaltung und Administration. Dadurch können die Spenden zu 100% in die Projekte fließen.

Unterstützen auch Sie Buildungswerk, indem Sie Mitglied werden.
Mitgliedsbeiträge
* großzügige Mitgliedschaft - mindestens 120€/Jahr
* ordentliche Mitgliedschaft - 60€/Jahr
* Schüler/Studenten/Azubi - 40€/Jahr
* Familienmitgliedschaft - 80€/Jahr
Aufnahmeantrag
Downloaddatei: Aufnahmeantrag.pdf
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Spenden
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Spenden an Buildungswerk kommen zu 100% Ihrem gewünschtes Projekt zugute! Dies erreichen durch die Mithilfe zahlreicher ehrenamtlicher Helfer. Dennoch lassen sich Verwaltungs- und Administrationskosten nicht völlig vermeiden. Diese Kosten werden vollständig aus Mitgliedsbeiträgen gedeckt, so dass Ihre Spende wirklich dort ankommt wo Sie sie als Spender auch erwarten können. Das ist unser Anspruch und unsere Versicherung an Sie!

Damit Sie uns einfach mitteilen können wo Sie helfen wollen, gibt es für jedes Projekt von Buildungswerk eine Projekt-ID bzw. Spenden-ID , die Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck angeben können . Falls Ihre Spende dort eingesetzt werden kann wo sie gerade am Meisten gebraucht wird können Sie einen allgmeinen Verwendungszweck, z.B. „Spende“ angeben. Die zusätzliche Angabe der Adresse im Verwendungszweck erleichtert die Ausstellung einer Spendenbescheinigung.
Bankdaten
Buildungswerk e.V.
Kto.-Nr.: 3308932
BLZ: 66690000
Volksbank Pforzheim
BIC:
IBAN:
Verwendungszweck:
Ihr Name oder Mitglieds-ID und Projekt-ID oder „Spende“
Die Angabe der Projekt-ID finden Sie auf der Seite des entsprechenden Projektes unter „bricks for life".

Allen unseren Spender ein herzliches Dankeschön ! Nur durch Sie wird unsere Arbeit überhaupt erst ermöglicht!
Spendenbescheinigung
Der Verein Buildungswerk e.V. ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Pforzheim, StNr. 41435 / 39907, vom 30.07.2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass der Spendenbetrag nur für die genannten Zwecke verwendet wird. Spenden sind steuerlich absetzbar. Für Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro genügt die Buchungsbestätigung des Kreditinstitut.